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Gefährdungsberatung

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung. Psychische Belastung auf der Arbeit unterliegt ganz unterschiedlichen Faktoren wie Arbeitszeiten, Arbeitsintensität und -dauer, psychische Unterstützung aber auch Umwelteinflüssen wie Klima, Lärm und Beleuchtung.

Für die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen sind folgende Punkte abzuleisten:

  • Festlegen von Tätigkeiten, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll,
  • Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit,
  • Beurteilung der psychischen Belastung,
  • falls erforderlich, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen,
  • Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten sowie
  • Dokumentation.

Ich biete die Beurteilung von psychischen Gefährdungssituationen an und helfe bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Außerdem helfe ich Ihnen, die Wirksamkeit dieser zu kontrollieren und diese zu verbessern.